Annahmekriterien - Asbest
Abfallschlüssel-Nummer
nach AVV:
170605*
Beschreibung:
Baustoffe mit gebundenen Asbestanteilen
Einstufung:
gefährlicher Abfall
Bestandteile sind z.B.:
- Asbestzementrohre
- Asbestplatten
- Eternitplatten
Verpackung:
- gemäß TRGS 519, d.h.:
- luft- und staubdicht verpackt
- in gekennzeichneten, reißfesten Asbest-Big Bags
oder -Plattenbags
Warnhinweise:
- Asbestfasern sind als lungengängig und
krebserregend eingestuft
Ausgeschlossen sind:
- Vermischungen mit anderen Materialien
- Anhaftungen anderer Materialien
Entsorgungshinweis:
- Mengen < 20 to/Jahr und Anfallstelle können über
unseren Sammelentsorgungsnachweis entsorgt
werden. - Größere Mengen sind über Einzelentsorgungs-
nachweis zu entsorgen. Wir sind Ihnen bei dessen
Erstellung gern behilflich. - Die Dokumentation der Entsorgung gefährlicher
Abfälle erfolgt ausschließlich im Rahmen der
elektronischen Nachweisführung.