Annahmekriterien - Holz AIV
Abfallschlüssel-Nummer
nach AVV:
170204*
Beschreibung:
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz
Einstufung
gefährlicher Abfall
Bestandteile sind z.B.:
- Dachbalken u. a. tragende Konstruktionshölzer
- Fenster, Türen u. Zargen aus dem Außenbereich
- Gartenmöbel imprägniert
- Bahnschwellen und Leitungsmasten
- imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
(Wandverschalungen)
Besonderheiten bei
- Brandhölzern (Entsorgung nur mit vorliegender
Analyse oder Bescheinigung der Feuerwehr, dass
der Brand ausschließlich mit Wasser gelöscht
wurde, möglich)
Ausgeschlossen sind:
- Fremdanhaftungen (Pappe, Stoff, Umreifungsbänder
Kunststoffe etc.) - Anhaftungen von Dachpappe
- Vermischungen mit anderen Materialien
Materialien
Ausgeschlossen sind:
- Fremdanhaftungen (Pappe, Stoff, Umreifungsbänder
Kunststoffe etc.) - Anhaftungen von Dachpappe
- Vermischungen mit anderen Materialien
Materialien
Entsorgungshinweis:
- Mengen < 20 to/Jahr und Anfallstelle können über
unseren Sammelentsorgungsnachweis entsorgt
werden. - Größere Mengen sind über Einzelentsorgungs-
nachweis zu entsorgen. Wir sind Ihnen bei dessen
Erstellung gern behilflich. - Die Dokumentation der Entsorgung gefährlicher
Abfälle erfolgt ausschließlich im Rahmen der
elektronischen Nachweisführung.
Materialien